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   VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18   

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VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18 (https://dejure.org/2022,7642)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.01.2022 - 29 K 287.18 (https://dejure.org/2022,7642)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 29 K 287.18 (https://dejure.org/2022,7642)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Vielmehr führt der Eintritt der Klägerin als Berechtigte für von den eigentlichen Erben nicht fristgerecht angemeldete Ansprüche gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG dazu, dass der mit seinem Anspruch ausgeschlossene "wahre Berechtigte" nach dem Vermögensgesetz keine Ansprüche gegen die Klägerin geltend machen kann (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - BVerwG 8 B 81.12 -, ZOV 2013, 75 = juris Rn. 6; ebenso BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 99/15 -, ZOV 2016, 87 = juris Rn. 4 ff.).

    Schließlich blendet die Beklagte mit dem unzutreffenden rechtlichen Ansatz alle weiteren für die Ermessensausübung relevanten Gesichtspunkte aus, insbesondere die nicht eigennützige, treuhänderische Rolle der Klägerin (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 a.a.O.) sowie im konkreten Fall den Umstand, dass die Beigeladene ihre Erlösauskehrverpflichtung klaglos hingenommen hat.

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16

    Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare;

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Bei Anteilsentziehungen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes besteht ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution daher nur, wenn und soweit die entzogene Beteiligung nach einem anderen nach dem 8. Mai 1945 erlassenen Gesetz, nämlich dem alliierten Rückerstattungs- oder dem bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht, "zurückgegeben" wurde (BVerwG, Urteile vom 5. April 2017 - BVerwG 8 C 10.16 -, BVerwGE 158, 319 = juris Rn. 25, und vom 18. April 2018 - BVerwG 8 C 3.17 -, BVerwGE 161, 361 = juris Rn. 29).

    Die Jahresfrist nach § 48 Abs. 4 VwVfG ist eingehalten, weil die Beklagte Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 22. Januar 2013 frühestens mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 5. April 2017 (BVerwG 8 C 10.16, a.a.O.) erlangt hat.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Für die Frage, wie die Rückerstattung erfolgte - oder hätte erfolgen können -, ist nicht von Belang, welcher Art die rückerstattungsrechtlichen Leistungen waren; denn auch eine bloße Geldentschädigung würde einem ergänzenden Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 -, Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 = juris Rn. 16).

    Insoweit war den Wiedergutmachungskammern - sofern sich nach dem Entzug der Anteile die Rechts- oder Kapitalstruktur des Unternehmens geändert hatte oder das Betriebsvermögen ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen übertragen worden war - eine weitgehende gesetzliche Ermächtigung zu schöpferischer Rechtsgestaltung eingeräumt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 99/15

    Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren über Herausgabeansprüche jüdischer

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Vielmehr führt der Eintritt der Klägerin als Berechtigte für von den eigentlichen Erben nicht fristgerecht angemeldete Ansprüche gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG dazu, dass der mit seinem Anspruch ausgeschlossene "wahre Berechtigte" nach dem Vermögensgesetz keine Ansprüche gegen die Klägerin geltend machen kann (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - BVerwG 8 B 81.12 -, ZOV 2013, 75 = juris Rn. 6; ebenso BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 99/15 -, ZOV 2016, 87 = juris Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Vielmehr führt der Eintritt der Klägerin als Berechtigte für von den eigentlichen Erben nicht fristgerecht angemeldete Ansprüche gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG dazu, dass der mit seinem Anspruch ausgeschlossene "wahre Berechtigte" nach dem Vermögensgesetz keine Ansprüche gegen die Klägerin geltend machen kann (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - BVerwG 8 B 81.12 -, ZOV 2013, 75 = juris Rn. 6; ebenso BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 99/15 -, ZOV 2016, 87 = juris Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Dies ergibt sich auch aus dem Sinn der für die Rücknahme leistungsgewährender Verwaltungsakte geschaffenen Sonderregelung, nach der der Vertrauensschutz des Begünstigten nicht wie bei sonstigen Verwaltungsakten (nur) im Rahmen der Ermessensausübung und des Schadensausgleichs zu berücksichtigen, sondern die Rücknahme ausschließendes Tatbestandsmerkmal ist: Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Behörde die entzogene Begünstigung sogleich in selber Weise, nunmehr als Ausgleich, erneut leisten müsste (J. Müller in: BeckOK VwVfG, 53. Ed. 1.10.2021, VwVfG § 48 Rn. 48; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O. Rn. 134; so wohl auch BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 -, BVerwGE 104, 289 = juris Rn. 36: "vereinfachtes Aufrechnungsverfahren").
  • BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Die Kammer hat das Rubrum dahin gehend berichtigt, dass nicht die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeseisenbahnvermögen, sondern das Bundeseisenbahnvermögen selbst beigeladen ist, denn es kann gemäß § 4 Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz unter eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - BVerwG 3 A 1.02 -, BVerwGE 117, 244 = juris Rn. 3).
  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 96/52

    Rückerstattungsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    In diesen Fällen hat der Inhaber der entzogenen Beteiligung einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an dem veränderten Unternehmen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1953 - I ZR 96/52 -, BGHZ 10, 234 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung;

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Eine Rückgabe der Beteiligung "nach diesem Gesetz" kommt nicht in Betracht, weil wegen der Sitzverlegung der E ... in den (späteren) Westteil Berlins der räumliche Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes nicht eröffnet ist, da das alliierte Rückerstattungsrecht auch dann griff, wenn ein im späteren Beitrittsgebiet entzogener Vermögenswert später in dessen Geltungsbereich gelangte (BVerwG, Urteile vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 -, BVerwGE 135, 272 = juris Rn. 38, und vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 C 19.16 -, BVerwGE 159, 34 = juris Rn. 39).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 16.05

    Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Beweislast im

    Auszug aus VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Zwar gewährt der Ausgangsbescheid selbst noch keine Entschädigung, ist aber Voraussetzung für deren Festsetzung (BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 16.05 -, Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 12 = juris Rn. 23).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11

    Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme;

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

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